wein.plus
ACHTUNG
Sie nutzen einen veralteten Browser und einige Bereiche arbeiten nicht wie erwartet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Anmelden Mitglied werden

OEWM Robert Herbst
Image header

In der in den vergangenen Wochen zum Teil sehr emotional geführten Diskussion um die im Vorjahr eingeführte Regelung einer gesetzlichen Lagenklassifikation hat sich der Direktor des Österreichischen Weinbauverbandes, Josef Glatt, in einem Leitartikel zu Wort gemeldet. Glatt widerspricht in der Verbandszeitschrift "Der Winzer" den auf der anonym publizierten Website gluecklichelage.at und vom Regionalen Weinkomitee Burgenland geäußerten Vorwürfe. Dort hieß es in ungewöhnlich scharfen Worten („Elitäres Gedankengut im feinen Zwirn, mit dem sich einige Betriebe auf den Weinmärkten eine Besserstellung erhoffen“), dass sich private Vereinigungen wie Österreichische Traditionsweingüter (ÖTW) oder Steirische Terroir- und Klassikweingüter (STK) ihre vereinsinternen Regelungen für Erste und Große Lagen in einen gesetzlichen Rahmen haben schreiben lassen. Glatt erklärte dazu: „Dabei ist eigentlich das Gegenteil richtig. Die Forderung nach einer gesetzlichen Klassifizierung ist vielmehr von anderen Weinbaubetrieben dieser Gebiete gekommen, dass derartige Regelungen für alle im Gebiet tätigen Winzer zur Verfügung stehen muss und nicht nur für Vereinsmitglieder.“

Er ruft den definierten Ablauf einer Klassifizierung in Erinnerung: Bevor ein Regionales Weinkomitee die Klassifizierung in einem Weinbaugebiet beantragt, müsse es sich mit allen im Einzugsbereich liegenden Weinbauvereinen auf die betreffenden Lagen einigen. Gemeinsam mit der übergeordneten Behörde, dem Landwirtschaftsministerium, würde dann ein Klassifizierungsdokument erarbeitet, dem das Nationale Weinkomitee zustimmen müsse. Weinkomitees sind in Österreich als Körperschaften öffentlichen Rechts offizielle Vertreter der Weinwirtschaft.

Eine Lagenklassifizierung sei ein Angebot an Gebiete, die sich dadurch einen Mehrwert für alle im Gebiet versprechen, sagte der Direktor. Weinbaugebiete, in denen die Vermarktung von Lagen keine so große Bedeutung habe, würden das Konzept auch nicht umsetzen. Dies hätten die per Dekret bestellten Mitglieder der jeweiligen Regionalen Weinkomitees zu beurteilen. Es gehe nicht darum, einzelnen Winzern einen Wettbewerbsvorteil zu ermöglichen, sondern damit "ein Qualitätsversprechen für ein gesamtes Gebiet abzugeben", so wie etwa im Burgund. Glatt ruft dazu auf, das Konzept einer Lagenklassifizierung "nicht schlechtzureden und dagegen Stimmung zu machen". Dasselbe gelte für den „diesbezüglichen Wildwuchs in den sozialen Medien, wo mit teilweise an den Haaren herbeigezogenen Argumenten Stimmung gegen eine Klassifizierung gemacht wird“.

(al / Quelle: Der Winzer)

Mehr zum Thema:

Mehr News Alle anzeigen

Aktuelle Beiträge

Alle anzeigen
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr

Veranstaltungen in Ihrer Nähe

PREMIUM PARTNER