wein.plus
ACHTUNG
Sie nutzen einen veralteten Browser und einige Bereiche arbeiten nicht wie erwartet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Anmelden Mitglied werden

123rf.com
Image header

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 2024 rund 309 Hektar neue Rebflächen genehmigt. Dies ist in etwa die Fläche, die auch im vergangenen Jahr neu gepflanzt wurde (302 ha). Im Antragszeitraum (01.01. bis 29.02.2024) hat die BLE gültige 2.246 Anträge für insgesamt 711 Hektar Neuanpflanzungen erhalten. Dies sind rund 27 Prozent weniger als 2023.

Erneut steht Rheinland-Pfalz an der Spitze der Neuanpflanzungen. Dort kommen 257 Hektar Reben hinzu, vor allem in Deutschlands größtem Anbaugebiet Rheinhessen (211 ha). Auch im Norden und Osten des Landes wächst die Rebfläche, wenn auch nur marginal.

In Sachsen-Anhalt wurden 8,38 Hektar, in Niedersachsen 6,23 Hektar, in Mecklenburg-Vorpommern 5,9 Hektar, in Brandenburg 2,72 Hektar sowie in Sachsen 2,57 Hektar genehmigt. Schlusslichter sind Hessen mit 0,67 Hektar und das Saarland mit 0,15 Hektar neuer Rebfläche. Das Anbaugebiet Hessische Bergstraße ist das einzige ohne Zuwachs. Rund 15 ha werden im Norden Deutschlands neu angelegt. Dort war Weinbau vor 20 Jahren noch nicht möglich, doch nun wachsen die Flächen kontinuierlich.  

Laut deutschem Weingesetz dürfen jährlich maximal 0,3 Prozent der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden. Die Verteilung der beantragten Anbaufläche richtet sich vor allem nach der Lage. Bevorzugt werden Flächen mit über 30 Prozent Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung. Antragsteller, die weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche erhalten haben, können die genehmigte Fläche innerhalb eines Monats zurückgeben.

(ru / BLE)

Mehr zum Thema

MEHR NEWS Alle anzeigen

Aktuelle Beiträge

Alle anzeigen
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr

Veranstaltungen in Ihrer Nähe

PREMIUM PARTNER