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Achim Meurer - Rheinhessen
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Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat in diesem Jahr rund 302 Hektar neue Rebflächen genehmigt. Im Antragszeitraum (01.01. bis 28.02.) gingen insgesamt 2.713 Anträge für Neuanpflanzungen ein, davon wurden 2.698 Anträge stattgegeben. Spitzenreiter ist wie im vergangenen Jahr das Bundesland Rheinland-Pfalz. Dort gingen die meisten Anträge ein. Das BLE bewilligte dort rund 228 Hektar neue Weinberge. Davon entfielen rund 195 Hektar allein auf das größte Anbaugebiet Deutschlands: Rheinhessen.

Insgesamt entfallen 259,77 Hektar auf Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.). Allen voran Rheinhessen (+194,91 ha), die Pfalz (+20,73 ha), Württemberg (+8,32 ha), Saale-Unstrut (+8,10 ha), Sachsen (+6,70 ha), Franken (+6,55 ha) und die Mosel (+4,67 ha). Doch auch in Nord- und Ostdeutschland wächst die Weinanbaufläche weiter. In Niedersachsen sind 5,23 Hektar hinzugekommen, in Mecklenburg-Vorpommern 7,29 Hektar und in Schleswig-Holstein 3,67 Hektar.

Laut deutschem Weingesetz dürfen jährlich maximal 0,3 Prozent der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden. Die Verteilung der beantragten Anbaufläche richtet sich vor allem nach der Lage. Bevorzugt werden Flächen mit über 30 Prozent Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 Prozent Hangneigung. Antragsteller, die weniger als 50 Prozent der beantragten Fläche erhalten haben, können die genehmigte Fläche innerhalb eines Monats zurückgeben. Dies war 2023 bei 64 Genehmigungen über insgesamt rund 8,5 Hektar der Fall.

(ru / Quelle: BLE)

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