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Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium hat den Pflanzenschutz mit Hubschrauber und Drohne in den Mosel-Steillagen weiter erlaubt. Damit erteilte es den Plänen des Umweltbundesamtes eine Absage, den Pflanzenschutz mit Hubschrauber in einigen Weinbergslagen an der Terrassenmosel zu verbieten. Naturschützer hatten sich im vergangenen Jahr für den an der Mosel beheimateten Apollofalter eingesetzt, der angeblich aufgrund des Pflanzenschutzes per Hubschrauber bedroht sei. Laut Angaben des Weinbauministeriums schaffe aber die Bewirtschaftung der Weinbaulagen erst die Voraussetzung für Habitate des Apollofalters, der in verbuschten Landschaften kaum vorkomme.

 „Mir war wichtig, dass so früh wie möglich Rechtssicherheit besteht“, sagte die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt. Für die erlaubten und bereits zugelassenen Fungizide werde es für die Luftanwendung keine neuen Auflagen geben. Für die neu zuzulassenden Mittel werde es neue Bescheide geben. Das vorgelegte Schutzkonzept wurde von den Steillagenwinzern an der Mosel gespannt erwartet, da sie zeitnah die kommende Saison planen müssen.

Die fehlenden Alternativen zu Schwefel und Kupfer im Ökoweinbau seien jedoch immer noch ein Problem für den Falter. „Dieser Bereich muss perspektivisch auch auf EU-Ebene diskutiert werden, nicht zuletzt mit Blick auf die Zulassung von Kaliumphosphonat“, so die Weinbauministerin Daniela Schmitt abschließend.

(ru / Pressemitteilung)

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