Spanische Winzer aus dem Anbaugebiet Rioja Alavesa im politisch autonomen Baskenland dürfen den im vergangenen Jahr provisorisch eingeführten Namen „Viñedos de Álava“ nicht als Herkunftsbezeichnung verwenden. Dies entschied der Oberste Gerichtshof des Baskenlandes (TSJPV). Laut Nachrichtenagentur Efe-Agro wurde die Verwendung des Namens bis zur offiziellen Entscheidung der EU untersagt. In seinem Urteil betonte das Gericht „die große Gefahr der Verwirrung, die für die Verbraucher entstehen würde. Es seien dann Weine mit zwei verschiedenen geschützten Ursprungsbezeichnungen im Handel erhältlich, die demselben geografischen Gebiet angehörten.“
Bereits 2021 hatte eine Gruppe von etwa 40 spanischen Weinproduzenten im Anbaugebiet Rioja Alavesa bei der EU eine neue DO namens "Viñedos de Álava" beantragt, um sich von der größeren Appellation Rioja abzugrenzen. Der Schritt stieß damals auf massiven Widerstand der Rioja-Kontrollräte. Sie wollten die Neugründung vor Gericht stoppen. Im vergangenen Sommer hatte die baskische Regierung den Namen auf Vorschlag vorläufig genehmigt.
Das Urteil wurde vom Rioja-Weinhandelsverband gebilligt, doch die Winzer aus Rioja Alavesa haben angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Der Fall wird an den Obersten Baskischen Gerichtshof weitergeleitet. Es wird erwartet, dass die EU zu einem späteren Zeitpunkt ein Urteil fällt.
(ru / Quelle: Wine Searcher)