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Facebook/GaultMillauDeutschland
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Der Markenrechtsstreit zwischen den russischen Inhabern der Marke Gault&Millau International mit Sitz in Genf und dem deutschen Lizenznehmer Henris Edition GmbH ist entschieden. Wie zuvor schon das Landgericht Düsseldorf hat auch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen, die Gault&Millau International gegenüber Henris Edition erhoben hatte.

Das OLG stellte fest, dass es an jeglichen Gründen für eine wirksame Kündigung des Lizenzvertrages durch Gault&Millau International fehle. Im Urteil bezeichnete es die erhobenen Vorwürfe als „unbegründet“, „nicht schlüssig“ und „nicht glaubhaft“. So sei Henris Edition nicht nur nicht mit Lizenzzahlungen in Rückstand, wie behauptet wurde, sondern habe sogar noch ein Guthaben. Auch seien keine Pflichtverletzungen wie die behaupteten Abweichungen vom Ranking-System oder den graphischen Vorgaben feststellbar. Es liege keine Verletzung der Markenrechte vor. Zudem habe Gault&Millau International keine schlüssigen Gründe für eine Beendigung des Vertragsverhältnisses vorgelegt. Daher bestätigte das OLG Düsseldorf Henris Edition als rechtmäßigen Inhaber der Lizenz für Gault&Millau in Deutschland.

Henris Edition-Mitgründer Hans Fink erklärte in einer Stellungnahme, gegen die „ruf- und geschäftsschädigenden Behauptungen der russischen Investoren“ vorgehen zu wollen. „Offensichtlich haben die Angriffe auf uns als deutschen Lizenznehmer ganz andere Hintergründe als unsere seriöse Umsetzung der gültigen Lizenz.“

(al / Quelle: gourmetwelten)

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