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Gault&Millau
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Der Streit um die deutsche Lizenz des Gault Millau geht in die nächste Runde. Nachdem am 13. Februar das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) zugunsten der Henris Edition GmbH entschieden hatte, kündigten die Inhaber der Marke Gault&Millau International mit Sitz in Genf an, den Rechtsstreit in die Schweiz zu verlagern. Das OLG Düsseldorf wies sämtliche Vorwürfe zurück, die Gault&Millau International gegenüber Henris Edition erhoben hatte und bestätigte Henris Edition als rechtmäßigen Inhaber der Lizenz für Gault&Millau in Deutschland.

Der Gault&Millau sagte nun in einer Stellungnahme, dass Henris Edition die Marke Gault&Millau unverändert „ohne jede rechtliche Grundlage – auch in eigenen Pressemitteilungen“ nutze. „Damit wurde ein neuerlicher Konflikt eröffnet. Die laufenden Verfahren werden nun in der Schweiz fortgesetzt“.

„Es ist überaus wichtig, sich dessen bewusst zu sein, dass jeder, der Markenrechte missbraucht oder eine Marke unrechtmäßig nutzt, die entsprechenden juristischen Konsequenzen tragen muss. Die Marke Gault&Millau als international anerkanntes Symbol für höchste Exzellenz wird keinerlei Schädigung ihres guten Rufs tolerieren, sondern diese unnachgiebig verfolgen“, hieß es in der Pressemitteilung weiter.

Laut dem Online-Portal Hotelvor9 haben die Anwälte der Henris Edition inzwischen eine Abmahnung in die Schweiz gesendet und fordern eine Unterlassungserklärung. „Die geäußerten Vorwürfe, die ja durch das OLG nicht bestätigt wurden, müssen unterbleiben. Wird die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, ziehen wir vor Gericht", sagte der Henris-Geschäftsführer Hans Fink.

(ru / Tageskarte.io) 

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