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DWI, wikimedia commons
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Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit eine Verordnung zur Verwendung von geografischen Angaben beschlossen. Mit dieser Reform sollen geografische Angaben offline und online besser geschützt werden, ihren Produzenten mehr Befugnisse verleihen und den Registrierungsprozess vereinfachen.  Das hat das EU-Parlament in einer Stellungnahme erläutert. Domainnamen, die illegal geografische Angaben verwenden, sollen abgeschaltet oder der Zugang zu ihnen mit Hilfe von Geoblocking deaktiviert werden. Dafür wird vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) ein Domainnamen-Warnsystem eingerichtet.

Enthält ein Produkt eine Zutat mit geografischer Angabe, darf sie künftig nur noch genannt werden, wenn die verarbeitete Menge ihm eine "wesentliche Eigenschaft" verleiht. In diesem Fall darf auch keine andere Zutat verwendet werden, die damit vergleichbar wäre. . Der prozentuale Anteil der Zutat muss zudem auf dem Etikett angegeben werden.

Für die Registrierung geografischer Angaben wird neben einem vereinfachten Verfahren eine feste Frist von sechs Monaten für die Prüfung neuer geografischer Angaben festgelegt.

Die neuen Regeln sollen laut EU-Parlament den Produzenten die Möglichkeit geben, „Handelspraktiken zu verhindern oder zu bekämpfen, die dem Image und dem Wert ihrer Produkte schaden, einschließlich abwertender Marketingpraktiken und Preissenkungen“. Der Name des Produzenten muss „im selben Sichtfeld wie die geografische Angabe auf der Verpackung“ erscheinen. Sobald der Europäische Rat die Verordnung formell annimmt, wird sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

(al / Quelle: vitisphere)

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