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Die wichtigsten EU-Gremien haben am 24. Oktober nach jahrelangem Ringen eine Einigung über eine neue EU-Verordnung für den Agrar-Geoschutz erzielt. Grundlage der Beratungen ist ein Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission vom 31. März 2022. Die Verhandlungen wurden vom EU-Abgeordneten Paolo De Castro, dem spanischen Landwirtschaftsminister Luis Planas sowie dem EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Janusz Wojchechowski, geführt. Es geht der EU vor allem um einen besseren Schutz von Erzeugnissen mit geografischen Angaben und Namen traditioneller Spezialitäten.

„Wir führen die Verpflichtung ein, den Namen des Erzeugers auf dem Etikett jeder geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) anzugeben. Zudem beseitigen wir ein für alle Mal die Schlupflöcher im System, die es möglich machen, den Ruf einer g.g.A. unrechtmäßig zu nutzen. Vor allem können Anträge auf die Eintragung traditioneller Bezeichnungen, wie die des kroatischen Prosek, nicht mehr berücksichtigt werden, da sie mit den Namen einer bestehenden g.U. oder g.g.A. identisch sind oder an diese erinnern“, sagte der EU- Abgeordnete Paolo De Castro.

Erzeugnisse, die historisch mit einem Gebiet verbunden sind, sollen auch im Internet geschützt werden. Dafür wird ein System zur sofortigen Geoblockierung aller illegalen Inhalte eingeführt. Außerdem soll die Rolle der Schutzkonsortien und Erzeugervereinigungen gestärkt werden. „Falls g.g.A-Erzeugnisse als Zutaten verwendet werden, ist es notwendig, sie über die Verwendung des Produkts zu informieren. Die Mitgliedstaaten, die dies wünschen, können auch die Verpflichtung zur schriftlichen Genehmigung durch die Schutzkonsortien vorsehen“, erklärte De Castro.  

Nach dem Abschluss der interinstitutionellen Verhandlungen wird der Text der Vereinbarung auf den Tisch des Sonderausschusses für Landwirtschaft des Rates kommen, der formal grünes Licht geben muss. Das EU-Parlament wiederum wird die Formalitäten für die endgültige Zustimmung mit einer Abstimmung im Landwirtschaftsausschuss einleiten. Die endgültige Abstimmung des Plenums wird zwischen Januar und Februar erwartet. Die neue EU-Verordnung tritt voraussichtlich im Februar 2024 in Kraft.

(ru / Corriere del Veneto, BMEL)

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