Das französische Landwirtschaftsministerium entschädigt bis zu 50 Prozent der Verluste von Bio-Betrieben, die aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine entstanden sind. Die Winzer müssen dafür nachweisen, im Geschäftsjahr, das zwischen dem 1. Juni 2022 und dem 31. Mai 2023 abgeschlossen wurde, einen Verlust des Brutto-Betriebsergebnisses und eine Verschlechterung des Netto-Cashflows um 20 Prozent erlitten zu haben. Als Vergleich wird der Durchschnitt der beiden Geschäftsjahre zwischen 1. Juni 2018 und 31. Mai 2020 herangezogen.
Auch Betriebe, die sich im fraglichen Zeitraum in Umstellung auf biologische Bewirtschaftung befanden, können die Hilfe beantragen. Die Anträge müssen bis 20. September bei den Behörden einlangen. Für diese außerordentliche Entschädigungsregelung werden 60 Mio. Euro bereitgestellt.
(al / Quelle: vitisphere)