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Das Konsortium Prosecco DOC reagiert mit einer Änderung der Produktionsregeln auf die gespannte Marktsituation. Ab der Weinlese 2023 darf Prosecco DOC erst ab 1. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres in den Handel kommen. Um die Lieferungen bis zum 31. Dezember 2023 zu garantieren, wurden gleichzeitig 50 Prozent der Erntereserve des Jahrgangs 2022 freigegeben. Die restlichen 370.000 Hektoliter Grundwein, die noch als Reserve in den Tanks lagern, dürfen 2023 nicht für die Herstellung von Prosecco DOC verwendet werden. Sie können aber zur Deckung von Produktionsdefiziten in den Folgejahren verarbeitet werden.

Für die kommende Ernte ist zudem eine Beschränkung erlassen worden: Vom Wein, der aus den maximal zulässigen 18 Tonnen Trauben pro Hektar erzeugt wird, darf zunächst nur ein Teil ab 1. Januar 2024 als Prosecco DOC in den Handel kommen. Dies entspricht einer Erntemenge von 15 Tonnen pro Hektar. Die Trauben aus den verbleibenden drei Tonnen dürfen zwar zu Grundwein verarbeitet, aber erst versektet werden, wenn das Konsortium sie freigibt. Generell können bis zu 20 Prozent des Hektarhöchstertrages vom Konsortium jährlich als Erntereserve festgesetzt werden. Diese Erntereserve darf nicht an Dritte verkauft werden und muss im Keller des Erzeugers auf seine weitere Bestimmung warten.

Wie bereits im vergangenen Jahr beschloss das Konsortium, dass Produzenten mit der Rebsorte Glera bestockte IGT-Flächen für die Produktion nutzen dürfen. Insgesamt wurden dafür 4.738 Hektar freigeben und die maximale Fläche pro Unternehmen auf 2,5 Hektar beschränkt. Die für 2024 verfügbare Produktion wird somit knapp fünf Millionen Hektoliter betragen. Davon werden etwas mehr als 3,8 Millionen Hektoliter sofort für die Abfüllung zur Verfügung stehen. Der Rest, bestehend aus den Erntereserven 2022 und 2023, wird erst nach ausführlichen Marktanalysen zur Verarbeitung freigegeben werden. Damit will das Konsortium die Appellation vor Preisverfall und Wertverlust schützen.

(ru / Pressemitteilung)

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