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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf der Bundesregierung zur Reform der Weinverordnung mit Änderungen zugestimmt. Die Regierung muss dem Vorschlag des Bundesrates nur noch einmal formal zustimmen. Damit sowie mit der Veröffentlichung der Verordnung kann laut Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft vermutlich Mitte bis Ende April 2021 gerechnet werden.

Die Änderungen, die der Bundesrat beschlossen hat, betreffen vor allem die gesetzliche Regelung der Bezeichnungen „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ sowie die Rebsortenliste für Deutschen Wein. Der Rahmen mit vier Herkunftsstufen innerhalb einer g.U. wurde grundsätzlich bestätigt. Die Verordnung enthält bundeseinheitliche Vorgaben für das Mostgewicht sowie die Vermarktungszeitpunkte für Orts- und Einzellagenweine.

Der Generalsekretär des Deutschen Weinbauverbandes, Christian Schwörer, appellierte laut einer Pressemitteilung an die Schutzgemeinschaften der Anbaugebiete, „den bis 2025 eingeräumten Übergangszeitraum zu nutzen, um über entsprechende Anpassungen ihrer Produktspezifikationen eine Profilierung ihres Gebietes vorzunehmen“.

(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)

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