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Emrich Schönleber
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Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) hat auf der jüngsten Mitgliederversammlung an der Saar eine Sonderregelung verabschiedet, um vom Frost geschädigte VDP-Betriebe zu unterstützen. Vor allem in Sachsen, Saale-Unstrut, Nahe und Saar haben die Weingüter durch die Spätfröste im Frühjahr massive Ernteausfälle zu verzeichnen.

Um die ohnehin schwierige Situation zu erleichtern, dürfen die VDP-Mitglieder in diesem Jahr den Adler auf Weinen führen, die aus Trauben, Most oder Jungwein anderer VDP-Weingüter stammen. Die strengen Produktionsregeln sehen normalerweise vor, dass nur Weine aus gutseigenen Trauben den Adler tragen dürfen.

„So stellen wir sicher, dass die strengen VDP-Regularien in der Erzeugung und im Weinberg weiterhin eingehalten und im Sinne der Kolleginnen und Kollegen im VDP umgesetzt werden. Diese Weine werden auf dem Rückenetikett mit dem Zusatz "Ein Wein der Solidaritätsgemeinschaft VDP" gekennzeichnet, heißt es in einer Pressemitteilung des VDP.

(ru / VDP)

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