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Comité Champagne
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Die Folienkapseln bleiben für Champagnerflaschen verpflichtend. Das hat das Nationale Institut für Herkunftsbezeichnungen (INAO) bestätigt. Im Sommer formierte sich Widerstand von Winzern gegen dieses „ökologisch belastende und kostspielige“ Verpackungsmerkmal. Das INAO stimmte nun dem Antrag des Syndikats der Winzer von Champagner (SGV) zu, die Kapsel als Markenzeichen in das Lastenheft der Appellation Champagne zu schreiben.

Hintergrund des Streits war die vor rund einem Jahr in Kraft getretene EU-Verordnung, laut der Schaumweine in der EU ohne Folie um den Flaschenhals verkauft werden dürfen. Ein Papierband oder eine Wachsschnur sei ausreichend und verursache weniger Kosten und Umweltbelastungen. Im Dezember beschloss jedoch der Dachverband SGV, der 16.000 Winzer vertritt, dass die Kapsel auf Champagnerflaschen verpflichtend bleiben soll. Diese darf aus Aluminium, Kunststoff oder Papier bestehen.

SGV-Präsident Maxime Toubart meinte, dass es „gefährlich wäre, dieses Markenzeichen der Champagner-Appellation zu ändern.“ Er betonte gleichzeitig, dass auch umweltfreundliche Kapseln aus Papier zugelassen seien und dass die Kapselpflicht nicht in Stein gemeißelt sei: „Vielleicht wird sich die Marktwahrnehmung in ein paar Jahren ändern. Nichts ist unveränderlich.“

Gleichzeitig mit der Verpflichtung zur Kapsel wurden zwei weitere Änderungen im Lastenheft der Champagne beschlossen: Die Integration der Rebsorte Chardonnay Rosé (eine Mutation des weißen Chardonnays) und das Verbot der Anwendung von Vorernte-Herbiziden im Bereich zwischen den Rebzeilen.

(al / Quelle: Vitisphere)

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