Das derzeit vom Hochwasser schwer in Mitleidenschaft gezogene österreichische Weinbaugebiet Kamptal darf nun auch die Burgundersorten Chardonnay, Weißburgunder und Grauburgunder als herkunftsgeschützte DAC-Weine verkaufen. Bisher waren dafür nur die Sorten Grüner Veltliner und Riesling zugelassen. Diese fünf Rebsorten dürfen ab dem Jahrgang 2024 unter der Herkunft Kamptal DAC und Kamptal DAC Reserve vermarktet werden. Die Angabe der Burgundersorten darf dabei nur am Hauptetikett (Rückenetikett) erfolgen. Ab der Ernte 2025 müssen die für Kamptal DAC-Weine verwendeten Trauben entweder aus zertifiziert biologischer Produktion stammen oder der Zertifizierung „Nachhaltig Austria“ entsprechen. Ausnahmen gelten lediglich für Kleinstbetriebe, die in ihren Erntemeldungen weniger als 5.000 Liter Wein oder 6.000 Kilogramm Trauben verzeichnen.
Laut Meldungen von Winzern sei die derzeitige Hochwassersituation im Kamptal zwar schwierig und die Weinberge aufgrund der Nässe nicht zu befahren. Da die meisten Weinberge in Hanglagen liegen, herrsche aber vorsichtiger Optimismus, dass die Lese bald fortgesetzt werden könne.
Für ganz Österreich sind ab sofort die Piwi-Rebsorten Donauriesling und Donauveltliner als Qualitätsweine zugelassen. Bis auf Weiteres gilt die Einschränkung, dass sie als reinsortige Qualitätsweine oder Herkunftsweine nur ohne Sortenangabe am Etikett abgefüllt werden dürfen. Dies wird als weinbaupolitischer Kompromiss mit Piwi-Skeptikern gewertet. Allerdings werden die meist geringen Mengen zur Zeit vor allem in Cuvées oder im Gemischten Satz verwendet.
(al / Quelle: Vinaria)