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Der Bundesrat hat laut einer Mitteilung des VDP die Beratungen zum überarbeiteten Entwurf der Verordnung zum neuen Weingesetz abgeschlossen. Trotz vieler innerhalb des Deutschen Weinbauverbands heftig umstrittener und lange diskutierter Veränderungen des deutschen Klassifikationsmodells befürwortet der VDP laut einer Mitteilung das Modell ausdrücklich. Dies sei „ein notwendiger und richtiger erster Schritt“. Dennoch kritisiert VDP-Präsident Steffen Christmann: „Sicher wäre aus unserer Sicht eine wesentliche konsequentere und umfangreichere Herkunftsprofilierung erforderlich gewesen, um schnell und nachhaltig erfolgreich zu sein. Dennoch stimmen wir den Grundsätzen der Reform zu“, schreibt Christmann. Darin ist erstmals eine romanische, vierstufige Klassifikation mit den Kategorien Gebiet, Bereich/Großlage, Ortswein und Lagenwein beschlossen worden. „Die Großlage muss von der Einzellage unterscheidbar sein – eindeutig und für jeden“, betont der VDP-Präsident. „Um den Konsumenten eine nachhaltige Profilierung zu vermitteln, ist es unabdingbar, dass Lagennamen ausschließlich für die beste Kategorie verwendet werden und von allen anderen Herkunftsebenen eindeutig zu unterscheiden sind. Es ist richtig, dass bei der Bezeichnung von Großlagen, die teilweise so groß sind wie drei Anbaugebiete, stets und leicht erkennbar der Zusatz Region auf allen Etiketten verwandt wird.“

Laut dem Entwurf der neuen Weinverordnung bleiben die Großlagen erhalten, ihnen wird auf dem Etikett lediglich der Begriff „Region“ vorangestellt. Doch erneut konnten sich die Genossenschaften durchsetzen, die sich vehement gegen die von vielen Verbandsvertretern geforderte Abschaffung der Großlagen gewehrt hatten. In der Weinverordnung ist nun definiert, dass auf dem Etikett der Begriff „Region“ nur in einer Schriftgröße von 1,2 Millimetern gedruckt sein muss und möglicherweise auch nur auf dem Rückenetikett zu fiinden sein muss. Dagegen wehrt sich Christmann deutlich: „Die im Entwurf vorgesehenen 1,2mm sind hier eindeutig zu klein und kaum lesbar. Wir plädieren dafür, dass dies in gleicher Schrift, Farbe und Größe, mindestens jedoch 2/3 der Größe des Lagennamens (Einstimmiger Kompromiss des DWV) erfolgen muss. Der Vorschlag gar, dies nur auf dem Rückenetikett machen zu müssen, wäre eine Katastrophe für den deutschen Spitzenwein. (…) Wenn nun Großlagen auf dem Vorderetikett nur mit dem Namen der Großlage ohne den Begriff Region bzw. diesen in winziger Schrift bezeichnet werden, ist das eine Verbrauchertäuschung.“

Dazu sollen die vom VDP eingeführten, aber rechtlich nicht geschützten Begriffe „Großes Gewächs“ und „Erstes Gewächs“ als Bezeichnungen innerhalb der neuen Klassifikation verwendet werden dürfen. Dagegen positioniert sich der VDP mit Nachdruck: „Der jetzt vorgelegte Entwurf zur Aufnahme der Begriffe ‚Großes Gewächs‘ und ‚Erstes Gewächs‘ in die Weinverordnung orientiert sich eins zu eins an den Kriterien der gescheiterten, an gleicher Stelle verankerten, ‚Selection‘. Nun schlichtweg ein gescheitertes Konzept mit den gleichen Parametern auf einen erfolgreichen Namen umzutaufen, ist untauglich. Nicht nur das, es ist sogar schädlich und der Misserfolg ist vorprogrammiert.“ Steffen Christmann hofft, noch 2021 eine Klärung innerhalb des Weinbauverbandes aushandeln zu können.

(uka / Foto: VDP)

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