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In den nächsten Tagen kommen die ersten Weine mit verpflichtender Nährwert- und Zutatenangaben auf den Etiketten in den Verkauf. Während in Österreich vor wenigen Tagen bereits der erste Qualitätswein seine Prüfnummer erhalten hat, wird in Deutschland der erste „Federweiße“ erwartet. Dieser teilweise angegorene Most unterliegt ebenso wie sein österreichisches Pendant, der „Sturm“, dem EU-Weinrecht. Damit müssen sie eine Nährwertdeklaration und das Zutatenverzeichnis anführen. Beides kann auch über einen QR-Code auf eine entsprechende Internetseite leiten, auf der die Daten zu lesen sind. Diese darf aber nicht der Webshop sein, keine werblichen Informationen enthalten und keine Nutzerdaten sammeln. Die Brennwertangabe und eventuelle Allergene wie Sulfite müssen unabhängig von einem QR-Code in jedem Fall auf dem Weinetikett stehen.

Da sich beim gärenden Traubenmost der Zuckergehalt laufend ändert, empfehlen die Behörden, beim Nährwert den Wert des Ausgangsproduktes zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens und beim Alkoholgehalt den maximalen Wert anzugeben, der nach einer vollständigen Vergärung entstehen würde.

(al / Quelle: dwi)

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