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Der Deutsche Weinbauverband (DWV) hat die vor wenigen Tagen vom Bundesministerium für Landwirtschaft vorgelegten zwei Entwürfe für das neue Weingesetz mit veränderter Klassifizierung ausdrücklich begrüßt. Sie sollen nun in den Verbandgremien diskutiert und verabschiedet werden.

DWV-Präsident Klaus Schneider und DWV-Generalsekretär Christian Schwörer seien „sehr erfreut, dass mit der Veröffentlichung endlich der nächste Schritt auf dem Weg zur Errichtung eines quali-tätsorientierten Herkunftssystems gemacht wurde“. Mit dem neuen Weinbezeichnungsrecht werde „mehr Klarheit und Orientierung für den Verbraucher“ geschaffen. „Für die Erzeuger soll damit die gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden, sich zu profilieren, ohne dass er auf alternative Systeme ausweichen muss. Wir erhoffen uns bessere Vermarktungschancen für unsere deutschen Winzer“, schreibt der DWV in einer Pressemitteilung.

Mit den Entwürfen habe das Ministerium „dem Bestreben der Wirtschaft entsprochen, das Weinrecht stärker am herkunftsorientierten Ansatz des Unionsrechts auszurichten“. Jede Herkunft soll nun laut DWV „für ein klares Profil“ stehen. Dazu soll eine Herkunftspyramide in den Gebieten geschaffen werden nach dem Prinzip: „je kleiner die Herkunft, desto höher die die Qualität“.

Bei Weinen mit geschützter geografischer Angabe („Landwein“) werden demnach einige Einschränkungen aufgehoben. Mit der Angabe kleinerer geografischer Angaben seien in den Entwürfen bei Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) nun Vorgaben festgelegt, die mit steigender Herkunftsstufe höhere Qualitätsanforderungen stellen.

Im oberen Teil der Pyramide seien als bundeseinheitliche Kriterien das Mindestmostgewicht sowie der Vermarktungszeitpunkt von Ort- und Lagenweinen sowie eine von den Gebieten festzulegende Beschränkung der Rebsorten für Lagenwein vorgesehen. Die Schutzgemeinschaften der Gebiete seien aber frei, ihre Gebietsprofile selbständig auszuarbeiten, in denen sie schärfere Kriterien zum An- und Ausbau in ihren Lastenheften definieren.

(uka)

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