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In Bordeaux ist eine überarbeitete Charta zwischen Winzern und Anwohnern verabschiedet worden. Sie regelt das Miteinander in Gemeinden mit Weinbau und soll die Anwohner vor möglichen Gesundheitsschäden schützen. In der von 28 Partnern unterzeichneten Charta sind Lösungen zur Verringerung der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln und andere Bedingungen für den Dialog und der Schutz der Anwohner von Weinbergen festgehalten. So werde der Kreis der zu informierenden Personen erweitert und die Information verpflichtend.
Die neue Charta dehnt die behandlungsfreien Zonen auch auf Arbeitnehmer aus, die sich regelmäßig in der Nähe von Behandlungen aufhalten. Sie legt zudem fest, dass Anwohner und Personen, die zum Zeitpunkt der Behandlung anwesend sind, mindestens acht Stunden vorher informiert werden müssen. Das geschieht etwa per E-Mail, SMS oder über Messenger-Dienste. Die Tage und Uhrzeiten der Behandlungen müssen an die klimatischen Bedingungen und den Schutz von Insekten angepasst werden. Ausnahmen sind nur noch "in klimatischen Notfällen" vorgesehen. Dann darf der Pflanzenschutz auch in Zeitspannen mit Lärmschutz vorgenommen werden, in denen das sonst verboten ist.
(al / Quelle: vitisphere; Foto: 123rf)