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Da aufgrund der Corona-Pandemie eine Rebpflanzung nicht in allen Fällen möglich war, werden alle erteilten Genehmigungen, die im Jahr 2020 verfallen, per Gesetz bis 4. Mai 2021 verlängert. Das teilt die Landwirtschaftskammer (LWK) Rheinland-Pfalz mit.

In Rheinland-Pfalz seien von dieser Regelung 118 Betriebe mit rund 15,5 Hektar Rebfläche betroffen, heißt es. Laut LWK werden folgende Genehmigungen, die im Jahr 2020 verfallen, verlängert:

  • Neuanpflanzungsgenehmigungen (GR-N) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung  aus dem Jahr 2017
  • Genehmigungen zur Wiederbepflanzung (GR-W) 
  • Genehmigungen aus Umwandlungen von Wiederbepflanzungsrechten (GR-U)

Die Kammer weist darauf hin, dass gegen einen Erzeuger, der eine erteilte Genehmigung nicht oder nicht richtig in Anspruch nimmt, durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Verwaltungssanktionen gemäß EU-Recht verhängt werden können.

Aufgrund der unvorhergesehenen Schwierigkeiten, mit denen die Winzerinnen und Winzer durch die COVID-19-Pandemie konfrontiert sind, gestattet die LWK ihnen einmalig, auf ihre 2020 auslaufenden und nicht benötigten Pflanzgenehmigungen ohne nachteilige Auswirkungen zu verzichten. Um die Betriebe in der jetzigen Situation vor Verwaltungssanktionen zu schützen, informiert die Kammer die betroffenen Betriebe in einem gesonderten Schreiben. Diese müssen der Kammer ihren Verzicht bis zum 31. Dezember 2020 mitteilen. Die Verzichtserklärung sowie Informationen zum Genehmigungssystem gibt es im Internet unter: https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/rebflaechen/genehmigungen-fuer-rebpflanzungen/

(CS / Pressemitteilung; Bild: DWI)

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