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Der Deutsche Weinbauverband (DWV) fordert von der Bundesregierung die Beibehaltung des verminderten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie. Die Senkung der Steuer war als Hilfe für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unter Ausnahme des Verkaufs von Getränken als Corona-Hilfe im Jahr 2020 in Deutschland eingeführt worden und soll Ende 2023 auslaufen.

Der DWV betont in einem Schreiben an mehrere Bundesminister und Bundeskanzler Olaf Scholz, dass auch Winzer gastronomisch tätig und "in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten auf Hilfe angewiesen" seien. Die Steuererleichterung würde dazu führen, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen durch den Energiepreis und die Inflation nicht an die Verbraucher weitergegeben werden müssten.

„Gerade diese Betriebe, aber auch die gesamte Gastronomie in den klassischen Weinanbaugebieten, die einen Schlüssel für Tourismus, Stärkung des ländlichen Raumes und der regionalen Wirtschaft darstellen, benötigen weiterhin die Unterstützung der Bundesregierung“, schreibt DWV-Generalsekretär Christian Schwörer. Präsident Klaus Schneider hebt die Wichtigkeit der Gastronomie für den Absatz von Wein hervor: Eine Pleitewelle, Umsatzrückgänge oder schwindende Kundenzahlen wären auch für die Weinbranche wirtschaftlich eine zusätzliche Belastung. „Wir sind lange und vertrauensvolle Partner, die sich gegenseitig stärken und befruchten. Deshalb setzen wir uns für die Gastronomie ein“, erklärte Schneider.

(al / Quelle: DWV)

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