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Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Einsatz von Drohnen zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln in Steillagen genehmigt. Dabei dürfen ausschließlich Präparate, die auch für die Ausbringung durch Helikopter zugelassen sind, verwendet werden. Die Drohnen müssen dazu automatisch die vom Anwender vorgegebene Strecke, die Höhe von maximal zwei Metern über den Reben und die Höchstgeschwindigkeit von 13km/h einhalten können. Die erlaubten Spritzeinrichtungen und Injektordüsen sind in einem Verzeichnis des Julius Kühn-Institutes (JKI), dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, vorgegeben. Für den Drohneneinsatz ist eine Genehmigung der zuständigen Behörden der Länder erforderlich. Die luftfahrtrechtlichen Regelungen seien dabei einzuhalten.

(al /Quelle: Der Winzer; Foto: Creative Commons)

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