Ein sieben Jahre dauernder Rechtsstreit im Bordelais über die Nutzung des Namens Château Figeac ist vorläufig zu Ende: Ein Berufungsgericht in Bordeaux hat die Nutzungsrechte der beiden beklagten St.-Emilion-Châteaux Cormeil-Figeac und Magnan-Figeac bestätigt. 2012 waren sie von der Château Figeac-Eigentümerfamilie Manoncourt verklagt worden, die Vermarktung ihrer Weine sei mit diesem Namen nicht rechtmäßig. Die Manoncourts seien die Rechteinhaber am Namen Figeac. In erster Instanz erhielt sie Recht.
Mit der vor wenigen Tagen ergangenen Entscheidung dürfen die beiden Betriebe ihre Namen nun weiter führen und vermarkten. Zugleich wird auch Château Figeac das Recht eingeräumt, seinen Namen als Marke in der Weinszene weiter auszubauen. Die Familie Manoncourt will den Rechtsstreit möglicherweise in einer Revisionsverhandlung am Obersten Gerichtshof weiterführen.
(uka)