Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Klage eines italienischen Weinhandelsunternehmen zurückgewiesen, das für seine Marke „Ghisu“ einen Hahn auf dem Etikett abbilden wollte. Dies wurde zuvor vom Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante abgelehnt. Daraufhin hatte das Unternehmen Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt.
Das Chianti-Classico-Konsortium besitzt seit langem die Markenrechte am Symbol des „Gallo Nero“, das dessen Betriebe auf ihren Flaschen zeigen. Das Gericht hat die exklusive Nutzung damit ausdrücklich bestätigt.Das Urteil führte zu „großer Erleichterung“ beim Konsortium und seiner Direktorin Carlotta Gori. „Das Urteil bestätigt unsere Strategie zum Schutz der Marke, die wir in den letzten 15 Jahren 61 Mal verteidigen konnten“, sagte sie.
(ru / Quelle: Ansa - Foto: Consorzio Chianti Classico)