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Was bedeutet "feinherb"?
Im Gegensatz zu den Begriffen “trocken”, “halbtrocken”, “lieblich” und “süß” ist die Geschmacksangabe “feinherb” nicht weingesetzlich definiert. Sie umfasst bei Stillweinen einen Bereich von mehr als 9 und deutlich weniger als 45 (also faktisch weniger als 30 oder 35) Gramm Restzucker pro Liter.
Die meisten feinherben Weine haben einen Restzuckergehalt zwischen 15 und 25 Gramm pro Liter und sind damit im Sinne des Weingesetzes entweder halbtrocken (bis 18 Gramm pro Liter) oder lieblich. Von der Bezeichnung “feinherb” versprechen sich die Winzer eine bessere Vermarktung als mit den originären weingesetzlichen Begriffen.