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Was ist das Herkunftsprinzip?
Die EU-Weinmarktreform, die 2012 in Kraft trat, erklärt das Herkunftsprinzip zum maßgeblichen Qualitätssystem für die Weine der EU-Mitgliedsstaaten. Der Grundsatz dieses Prinzips lautet: Je enger die Herkunft, desto höher die Weinqualität.
Das bedeutet: Ein Wein ist umso besser, je kleiner die geographische Einheit ist, aus der seine Trauben kommen. Dabei gilt das Herkunftsland als größte und ein einzelner Weinberg als kleinste geographische Einheit. Die Qualitätsstufen gemäß Herkunftsprinzip sind somit in aufsteigender Reihenfolge:
- Land
- Region/Anbaugebiet
- Ort
- Lage
- Parzelle
Diesem Grundsatz folgt in Deutschland auch der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) mit seinem vierstufigen Klassifikationssystem von Gutswein, Ortswein, Erster Lage und Großer Lage.
Gemäß der EU-Weinmarktreform gibt es im Wesentlichen zwei Stufen der geschützten Herkunftsbezeichnung bei Weinen. In Deutschland heißen sie „geschützte geographische Angabe (g.g.A.)“ und „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“. Die g.g.A. bezieht sich auf die frühere Kategorie „Landwein“, die g.U. bezieht sich auf Qualitätsweine laut Weingesetz (einschließlich Prädikatsweinen). Die bisherigen Herkunftsbezeichnungen dürfen in Deutschland beibehalten werden.
Die g.U. ist grundsätzlich und in jedem Fall die engere Herkunftsbezeichnung, die für eine höhere Weinqualität steht. In den südeuropäischen Weinländern lassen sich die Stufen einfacher zuordnen, denn hier galt auch vor der Weinmarktreform bereits das Herkunftsprinzip als Maßstab für die Weinqualität:
Herkunfts-bezeichnung |
Frankreich |
Italien |
Spanien |
Portugal |
g.g.A. |
Indication Géographique Protégée (IGP) |
Indicazione Geografica Protetta (IGP) |
Indicación Geográfica Protegida (IGP) |
Indicação Geográfica Protegida (IGP) |
g.U. |
Appellation d’Origine Protégée (AOP) |
Denominazione di Origine Protetta (DOP) |
Denominación |
Denominação |
In Österreich werden die neuen Bezeichnungen der EU-Weinmarktreform nicht verwendet (was rechtlich zulässig ist). Stattdessen gibt es weiterhin – wie in Deutschland, jedoch hier ausschließlich – die Bezeichnungen „Landwein“, „Qualitätswein“ und „Prädikatswein“ sowie darüber hinaus bei Qualitätsweinen die zusätzliche, noch strengere Kategorie „Districtus Austriae Controllatus (DAC)“, die wiederum dem Herkunftsprinzip entspricht.