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Was bedeutet QbA?
Die Abkürzung QbA steht für “Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete”. Diese Bezeichnung war bis 2012 in Deutschland die zweithöchste Qualitätsstufe (von insgesamt vier) und heißt seit der EU-Weinmarktreform nur noch “Qualitätswein”, wobei sie weiterhin die zweithöchste Stufe im deutschen Qualitätssystem darstellt.
Die Trauben für einen Wein mit dieser Bezeichnung dürfen ausschließlich aus einem der gesetzlich definierten Anbaugebiete für Qualitätswein stammen und müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Das wesentliche Kriterium ist dabei das Mindest-Mostgewicht als Anhaltspunkt für die physiologische Reife; es liegt je nach Anbaugebiet bei 51 bis 72 Grad Oechsle. Darüber hinaus müssen länderspezifisch festgelegte Richtlinien hinsichtlich der zugelassenen Rebsorten, des Anbaus, des Ertrags, der Lese und des Ausbaus eingehalten werden.
Für die Herstellung von Qualitätswein sind in Europa gesetzlich nur bestimmte Rebsorten erlaubt, die der europäischen Spezies Vitis vinifera angehören oder diese Spezies zumindest als Kreuzungspartner haben. Qualitätswein muss nicht sortenrein sein, sondern kann auch aus mehreren zugelassenen Sorten bestehen, die zu einer Cuvée verschnitten sind.
Ob ein Wein die Bezeichnung “Qualitätswein” tragen darf, entscheidet die Qualitätsweinprüfung. Sie besteht aus einer analytischen (chemischen und weinrechtlichen) und einer organoleptischen (sensorischen) Prüfung und schließt im positiven Fall mit der Vergabe der amtlichen Prüfnummer ab, an der Qualitätsweine erkennbar sind.