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Das Rheingauer Luxushotel Kronenschlösschen in Eltville wehrt sich in einem Statement vehement gegen Medienberichte, der Einbruch in seinen Weinkeller im Januar sei womöglich von Insidern aus dem eigenen Haus begangen worden. Damals wurden 216 Flaschen im Wert von rund 240.000 Euro gestohlen. Der Hessische Rundfunk sowie mehrere Tageszeitungen hatten berichtet, die ermittelnde Wiesbadener Staatsanwaltschaft vermute inzwischen „einen möglichen Insider-Job“. Das hätten „Hinweise von außen ergeben“, habe Oberstaatsanwalt Andreas Winckelmann der Bild-Zeitung gesagt, die zuerst darüber berichtet hatte. Mehrfach hätten Ermittler demnach das Kronenschlösschen sowie Wohnräume des Eigentümers, der Geschäftsführerin und eines Sommeliers durchsucht.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem hr auf Anfrage bestätigt, es gebe „große Zweifel an der Version der Hotelchefin“. Auch die zunächst genannte Schadenssumme von 350.000 bis 450.000 Euro sei fraglich. Zudem seien die Tatortspuren „ungewöhnlich für einen solchen Einbruch“. Ungeklärt sei, wie die Täter die teuren Flaschen in dem Keller mit 70.000 Wein- und Sektflaschen gezielt finden konnten, ohne deutliche Spuren zu hinterlassen.

In ihrer Stellungnahme teilte eine Kronenschlösschen-Sprecherin nun mit, die angeblichen Hinweise seien von der Gothaer Versicherung an die Staatsanwalt gelangt. Bei ihr sei der Weinkeller bis zu einer Summe von 1,75 Mio Euro versichert. „Die Versicherung hat ein Sachverständigenbüro eingeschaltet, das zwei Tage lang vor Ort die Bestände und Inventuren überprüfte und nach vielen Hundert Stichproben befand, dass diese Inventuren innerhalb weniger Tage vor und nach dem Einbruch schlüssig sind“, schreibt die Hotelsprecherin. „Dies bestätigten die von der Versicherung beauftragten Sachverständigen schriftlich. Gleichwohl weigerte sich die Gothaer Versicherung, eine Schadensregulierung vorzunehmen, und zwar ohne Begründung.“

Mitte März habe das Kronenschlösschen eine Zivilklage gegen die Gothaer Versicherung beim Landgericht Wiesbaden über rund 240.000 Euro eingereicht. Die Hausdurchsuchungen hätten erst stattgefunden, „nachdem die Gothaer Versicherung Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges gestellt hat“. Geäußert werde darin „der Verdacht, Inhaber und Geschäftsführerin hätten im Zusammenwirken mit einem Mitarbeiter selbst den Einbruch fingiert und begangen, die Weine an eigene Kunden verkauft und danach geplant, den Versicherungswert zusätzlich zu vereinnahmen“. „Dieser Vorwurf ist völlig absurd“, heißt es in dem Statement des Hotels. „Es werden absolut integre Menschen eines schweren Verbrechens beschuldigt, und das ausschließlich mit vagen, völlig absurden Unterstellungen, - ohne einen einzigen konkreten Verdacht. Die Gothaer hat von Beginn an versucht, sich ihren Regulierungspflichten zu entziehen“, wehrt sich Hans B. Ullrich, Inhaber des Kronenschlösschens gegen die Vorwürfe.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an.

(uka / Foto: Kronenschlösschen)

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