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Uwe Kauss
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Die EU-Kommission hat entschieden, den Einsatz des Wirkstoffes Glyphosat in Unkrautvernichtungsmitteln für weitere zehn Jahre zu genehmigen. Im Berufungsausschuss fand sich wie schon im Oktober weder für eine Neuzulassung noch für ein Verbot eine qualifizierte Mehrheit. Damit ging die Entscheidung an die Kommission, die diese laut Beobachtern überraschend schnell fällte. Eine qualifizierte Mehrheit kommt erst zustande, wenn mindestens 55 Prozent der EU-Staaten (15 von 27 Ländern), die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen, für oder gegen einen Vorschlag stimmen.

Bei der ersten Abstimmung am 13. Oktober haben sich sechs Staaten enthalten, darunter Deutschland und Frankreich. Laut Beobachtern war das Abstimmungsverhalten diesmal ähnlich. Die EU-Kommission betonte, dass die Mitgliedsstaaten für die nationale Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel zuständig seien. Sie könnten deren Verwendung weiterhin auf nationaler und regionaler Ebene einschränken, „wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die biologische Vielfalt zu schützen“. Alleingänge einzelner Staaten für ein Verbot seien allerdings nicht möglich.

(al / Quelle: orf.at)

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