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Uwe Kauss
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Das Europäische Parlament wird bei der Verpflichtung zur Kennzeichnung von Nährwert und Zutaten auf Weinetiketten nach Verhandlungen mit den europäischen Weinbau-Verbänden eine Übergangsfrist festlegen. Der 8. Dezember 2023 bleibt zwar weiterhin der Stichtag zur Einführung, allerdings wird die bisherige Regelung („Weine, die vor dem 8. 12. 2023 produziert und etikettiert werden“) durch folgende Formulierung ersetzt:

"Wein, der den vor dem 8. Dezember 2023 geltenden Kennzeichnungsanforderungen (...) entspricht, und aromatisierte Weinerzeugnisse, die den vor dem 8. Dezember 2023 geltenden Kennzeichnungsanforderungen (...) entsprechen, und die vor diesem Datum hergestellt wurden, dürfen weiterhin auf den Markt gebracht werden, bis diese Bestände erschöpft sind.“

Das bedeutet: Der größte Teil der Produktion des Jahrgangs 2023 wird noch nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen.

Die Nährwertdeklaration umfasst Angaben zu Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Der Brennwert in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) muss auf dem Etikett angegeben werden. Neben den Nährwerten müssen auch alle Zutaten aufgeführt werden, die zur Herstellung des Weins nötig waren und nicht vollständig verbraucht oder entfernt werden (Verarbeitungshilfsstoffe).

(al / Quelle: Der Winzer)

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