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HGU - Kai Voss-Fels
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Für Rebsorten, die mit Hilfe von Neuer Gen-Technik (NGT) wie der Gen-Schere Crispr/Cas gezüchtet wurden, hat der zuständige Umweltausschuss der EU über neue Regeln abgestimmt. Neue gentechnische Methoden könnten dazu beitragen, klima- und schädlingsresistentere Pflanzen zu entwickeln, die weniger Pestizide und Düngemittel benötigen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten dem Vorschlag der Kommission zu, zwei verschiedene Kategorien von NGT-Pflanzen, also auch Rebsorten, einzuführen.

Reben, die mit Techniken wie Crispr/Cas verändert wurden, sollen in die Kategorie NGT-1 fallen und bei der Risikobewertung und Zulassung herkömmlich gezüchteten Pflanzen gleichgestellt werden. Sie wären damit von den strengen Anforderungen der Gentechnikverordnung (GVO) befreit.

Für Pflanzen und Reben der Kategorie NGT-2 gelten weiterhin die Anforderungen der GVO-Gesetzgebung, einschließlich der obligatorischen Kennzeichnung von Produkten. Die Abgeordneten stimmten einem beschleunigten Verfahren für die Risikobewertung unter Einhaltung strenger Auflagen zu. Voraussetzung zur schnelleren Zulassung sei, dass keine artfremden Gene etwa in neue Rebsorten eingefügt wurden und eine definierte Zahl genetischer Veränderungen nicht überschritten werde.

Für die Bio-Produktion sollten laut dem Beschluss alle NGT-Reben weiterhin verboten bleiben, da ihre Kompatibilität weitere Überlegungen erfordere, wie es in einer Aussendung heißt. Patente für alle NGT-Pflanzen, Pflanzenmaterial, Teile davon, genetische Informationen und Verfahrensmerkmale, die sie enthalten, sollen vollständig verboten werden.

(al / Quelle: EU-Parlament)

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