Das im September 2020 verabschiedete "Gesetz zum Schutz des fairen Wettbewerbs" sollte das Abmahn-Unwesen eindämmen. Doch die ersten Erfahrungen des auf Online- und Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalts und Weinhändlers Hans-Peter Kröger sind anders verlaufen: "Für mich ist das vom Ansatz her richtige Gesetz leider im Lauf des Verabschiedungsverfahrens stark verwässert worden. Auch die darin reduzierten Gegenstandswerte, die einen Rechtsstreit für die Betroffenen günstiger machen könnten, sind bislang kaum beachtet worden." Die Abmahnvereine schreiben daher weiter fleißig Briefe, die ahnungslose Online-Weinhändler ärgern - und für sie zudem ziemlich teuer werden können. Darin werden allerdings formale Verstöße abgemahnt, die seit vielen Jahren bekannt sind. Daher empfiehlt Kröger den Online-Händlern: "Zum Jahresbeginn sollten die im Shop verwendeten Begriffe, die AGB, die Widerrufsbelehrung, das zugehörige Formular, die AGB und alle weiteren Angriffspunkte geprüft werden."