
Ob edle Messer, Accessoires oder Delikatessen: Viele Weinhändler bewerben ergänzende Angebote mit geografischen Herkunftsangaben. Doch wird ein Produkt nicht in allen wesentlichen Herstellungsstufen im genannten Land gefertigt, stellt dies eine Irreführung des Verbrauchers dar. Die Folge: Abmahnung.