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Es lässt sich nicht leugnen – im Online-Handel nehmen die Abmahnungen von Shop-Betreibern durch Konkurrenten, Wettbewerbsverbände und Verbraucherschutzvereine zu. Das liegt zum einen an den zum Teil unklaren und immer komplizierteren Rechtsvorschriften im Fernabsatz, die es den Shop-Betreibern schwermachen, allen rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, mit der Folge, dass sie sich zumeist nur noch mithilfe spezialisierter Rechtsdienstleister umsetzen lassen.

Zum anderen werden selbst Massenabmahnungen auch weiterhin nur selten als missbräuchlich eingestuft, so dass diese theoretische Konsequenz bei den Abmahnanwälten keine abschreckende Wirkung zeigt.

Und schließlich scheuen sich viele Online-Händler immer noch, dieser Gefahr ins Auge zu schauen. Entweder sie wollen oder können sich die Kosten einer rechtlichen Beratung oder Absicherung vorab, etwa bei der Geschäftsgründung, nicht leisten. Abmahnungen sind so quasi vorprogrammiert und letztendlich unter dem Strich meist teurer – ganz zu schweigen von dem Ärger, den so ein Fall mit sich bringt.

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