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Am 1. Juli 2021 treten in der Europäischen Union neue Regeln für die Umsatzsteuer in Kraft. Die Reform betrifft auch Winzer und Weinhändler. wein.plus erklärt, was sich für sie ändert.

Mit der lange angekündigten Reform will die EU-Kommission den grenzüberschreitenden (Online)-Handel von EU-Unternehmen mit Privatkunden (B2C) erleichtern. Denn derzeit ist die Lage etwa für Händler und Winzer ziemlich kompliziert: Ein Unternehmen mit Sitz etwa in Deutschland, das Waren online oder per Katalog an Privatkunden mit Sitz in einem anderen EU-Land verkauft und liefert, muss darauf grundsätzlich die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes erheben, in diesem erklären und bezahlen. Das gilt auch für Wein. Ein Winzer oder Weinhändler mit Privatkunden im EU-Ausland muss die Umsatzsteuer also mit womöglich bis zu 26 verschiedenen Finanzämtern in mehreren Sprachen abrechnen. Der damit verbundene Zusatzaufwand ist erheblich – laut EU-Kommission entstehen damit Kosten pro Jahr von durchschnittlich 8.000 Euro je Land. Klar: Das hat bislang viele Shops und Weingüter vom grenzüberschreitenden Endkunden-Handel abgehalten.

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