Mit der lange angekündigten Reform will die EU-Kommission den grenzüberschreitenden (Online)-Handel von EU-Unternehmen mit Privatkunden (B2C) erleichtern. Denn derzeit ist die Lage etwa für Händler und Winzer ziemlich kompliziert: Ein Unternehmen mit Sitz etwa in Deutschland, das Waren online oder per Katalog an Privatkunden mit Sitz in einem anderen EU-Land verkauft und liefert, muss darauf grundsätzlich die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes erheben, in diesem erklären und bezahlen. Das gilt auch für Wein. Ein Winzer oder Weinhändler mit Privatkunden im EU-Ausland muss die Umsatzsteuer also mit womöglich bis zu 26 verschiedenen Finanzämtern in mehreren Sprachen abrechnen. Der damit verbundene Zusatzaufwand ist erheblich – laut EU-Kommission entstehen damit Kosten pro Jahr von durchschnittlich 8.000 Euro je Land. Klar: Das hat bislang viele Shops und Weingüter vom grenzüberschreitenden Endkunden-Handel abgehalten.