Der österreichische Weinglas-Hersteller Zalto verklagt seinen deutschen Mitbewerber Spiegelau wegen unerlaubten Kopierens. Die Champagner-, Universal-, Bordeaux- und Burgundergläser der Spiegelau-Serie 'Definition' (im Bild jeweils rechts) gleichen den entsprechenden Modellen der Zalto-Serie "Denk’Art" (im Bild jeweils links) derart genau, dass am 26. Januar in Frankfurt am Main sogar der Negativpreis „Plagiarius“ für besonders dreiste Plagiate und Fälschungen an die Bayerischen Glaswerke verliehen wurde. Sie ist die Eigentümerin von Spiegelau.
„Die Auszeichnung mit dem Negativpreis sagt nichts darüber aus, ob ein nachgemachtes Produkt im juristischen Sinne erlaubt oder rechtswidrig ist. Die Aktion Plagiarius kann kein Recht sprechen. Sie darf aber die Meinung äußern, dass plumpe Eins-zu-Eins- Nachahmungen, die dem Originalprodukt bewusst täuschend ähnlich sehen, rücksichtslos und moralisch verwerflich sind und zu Stillstand statt Fortschritt und Vielfalt führen“, so die Organisatoren der Aktion Plagiarius e.V. in Deutschland.
Während die Zalto "Denk’Art"-Gläser mundgeblasen sind, werden die Spiegelau "Definition"-Gläser maschinell gefertigt. Keine der Firmen hat Designschutz angemeldet. Die zu der Gruppe Riedel Glas gehörende Bayerische Glaswerke GmbH hat daher in einer Stellungnahme auf „Nachahmungsfreiheit“ verwiesen und bestritten, dass hier gesetzliches oder moralisches Unrecht vorliege. Die Serie 'Definition' orientiere sich laut eigener Aussage an zwei älteren eigenen Glasserien.
(al / Quelle: Vinaria)