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Möglicherweise müssen die von der Flutkatastrophe betroffenen Winzer weiter auf die Auszahlung der rund 7 Millionen Euro Spendengeld warten. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte am vergangenen Freitag (28.1.2022) in einem Brief angekündigt, die steuerlichen Hürden zur Auszahlung seien gemeinsam mit den Länderministerien beseitigt worden. Details zur Lösung nannte er nicht. Im Gegensatz dazu schrieb Sarah Ryglewski, Staatsministerin im Bundeskanzleramt, in einem Brief vom 2.Februar 2022 auf eine Anfrage der CDU-Bundestagsabgeordneten Julia Klöckner an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): „Steuerliche Fragen dürfen kein Hemmnis dafür sein, dass den von der Flut betroffenen Menschen und Betrieben geholfen wird. (…) Das Bundesfinanzministerium hat mitgeteilt, dass es dazu im Kontakt mit der zuständigen Landesbehörde steht. Gemeinsames Ziel ist es, eine praktikable Lösung zu finden.“

Damit wird deutlich, dass die verantwortlichen Beamten in den Ministerien - entgegen Lindners Aussage - offenbar doch noch keine Regelung zur Spendenauszahlung ausgearbeitet haben. Wie lange die Debatte zur Überwindung der Steuerhürden andauern wird, ist damit weiter offen.

In Deutschland dürfen private Spenden, die sich meist von der Steuer absetzen lassen, nicht an gewinnorientierte Betriebe – wie etwa Weingüter - weitergeleitet werden. Doch auch die Auszahlung an Privatpersonen stockt aus sozialrechtlichen Gründen.

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(uka / Foto: Gisela Kirschstein)

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