Das österreichische Weinbaugebiet Wagram erhält eine DAC („Districtus Austriae Controllatus“)-Regelung. Damit produzieren 17 der 18 Weinbaugebiete gesetzlich geschützte, gebietstypische Qualitätsweine mit genau definierter Charakteristik. Eine DAC-Verordnung kann unterschiedliche Aspekte der Weinbereitung regeln, die die Herkunftstypizität eines Weins ausmachen, beginnend bei der Sorte bis zum Anbau und dem frühestmöglichen Verkaufszeitpunkt. Entsprechend des Systems der Herkunftspyramide kommen für Wagram DAC ab dem Jahrgang 2021 Gebiets-, Orts- und Riedenweine in den Handel. Während die Gebiets- und Ortsweine auf ein weites Rebsortenspektrum zurückgreifen können, sind Weine mit Riedenbezeichnung auf die Sorten Grüner Veltliner, Roter Veltliner und Riesling beschränkt.
Das rund 2.400 Hektar große Weinbaugebiet Wagram erstreckt sich auf 30 km nördlich und südlich entlang der Donau und umfasst auch die Weinstadt Klosterneuburg an der Stadtgrenze von Wien. Das Gebiet ist geprägt vom namensgebenden Wagram („Wogenrain“, was so viel wie „Meeresufer“ bedeutet), einer Geländestufe am nördlichen Donauufer, und den teilweise mächtigen Lössablagerungen.