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Der Ausschuss für Weine aus geschützten geografischen Angaben in Frankreich will die Regeln für entalkoholisierte Weine verschärfen, wenn diese weiter eine Herkunftsbezeichnung tragen. Das erklärte Eric Paul, Vorsitzender des nationalen Ausschusses für g.g.A.-Weine beim französischen Nationalen Institut für Herkunft und Qualität (INAO). Er stellt klare Forderungen: Der Verschnitt von teilweise entalkoholisierten Weinen mit herkömmlichen Weinen soll erlaubt werden, um den Alkoholgehalt zu senken. Außerdem sollen das Wasser und die Aromen, die teilweise entalkoholisierten Weinen zugesetzt werden, ausschließlich aus der entalkoholisierten Menge entnommen werden dürfen. Zudem will der Ausschuss den Zusatz von Glycerin und Saccharose komplett verbieten.

Die französische Weinindustrie sucht derzeit nach Auswegen aus der Krise und setzt auch auf teil- und entalkoholisierte Weine. „Es könnte eine Chance sein, Produkte mit geringerem Alkoholgehalt zu entwickeln und Marktanteile zu gewinnen, ohne dabei die regionale Verwurzelung zu verlieren“, sagte Eric Paul.

Die spezifischen önologischen Verfahren für diese Produkte werden bald auch innerhalb der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) diskutiert werden. Die Beratungen sollen zu Änderungen der europäischen Vorschriften führen.

(ru / Vitisphere)

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