wein.plus
ACHTUNG
Sie nutzen einen veralteten Browser und einige Bereiche arbeiten nicht wie erwartet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Anmelden Mitglied werden

Wikipedia _Winfredor
Image header

Die europäische Weinbranche leidet derzeit unter einem geringeren Absatz aufgrund von Inflation sowie steigenden Lebensmittel- sowie Getränkepreisen. Den Rückgang des Weinverbrauchs im laufenden Wirtschaftsjahr schätzen die EU-Verantwortlichen auf sieben Prozent in Italien, zehn Prozent in Spanien, 15 Prozent in Frankreich, 22 Prozent in Deutschland und 34 Prozent in Portugal.

In Verbindung mit der guten Erntemenge 2022 und den Folgen der Absatzprobleme während der Pandemie steigen die Lagerbestände der Erzeuger daher deutlich. Die Weinproduktion in der EU ist in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent gestiegen, während die Anfangsbestände im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre um zwei Prozent höher lagen. Zugleich seien die Weinausfuhren der EU im Zeitraum Januar bis April 2023 um 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Das habe zu einem verstärkten Anstieg der Lagerbestände geführt.

Diese Marktlage führe „zu Absatzschwierigkeiten für die Winzer und Erzeuger in der EU, zu sinkenden Marktpreisen und folglich zu erheblichen Einkommensverlusten, insbesondere in bestimmten Regionen, die von diesen Trends am stärksten betroffen sind“. Die Lage sei in der EU aber sehr uneinheitlich, und das Ungleichgewicht zwischen dem verfügbaren Angebot und der Nachfrage konzentriert sich laut EU sich auf bestimmte Regionen und Weine. Am stärksten betroffen seien derzeit Rot- und Roséweine aus einigen Regionen Frankreichs, Spaniens und Portugals.

Die EU hat nun erlaubt, die am stärksten von der Marktkrise betroffenen Weine bis zum 15. Oktober 2023 zu destillieren. Dazu hat sie ein Stützungsprogramm freigegeben. Der gewonnene Alkohol darf nur für andere Zwecke als Lebensmittel verwendet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Der finanzielle Ausgleich der EU für den Wein, der für die Destillation in Frage kommt, wird dabei „auf einen Anteil der jüngsten Marktpreise begrenzt“. So will die EU Missbrauch oder Überkompensation vermeiden. Die EU-Kommission erwartet bis zum 31. August 2023 von den betroffenen Mitgliedsstaaten die Mitteilung der Ausführungskriterien für das Sonderprogramm.

(uka / Quelle: Pressemitteilung)

Mehr News Alle anzeigen

Aktuelle Beiträge

Alle anzeigen
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr
Mehr

Veranstaltungen in Ihrer Nähe

PREMIUM PARTNER