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Qualitätswein, DAC-Wein, Riedenwein: Wer sich mit österreichischen Weinen befasst, stößt auf viele erklärungsbedürftige Begriffe. Doch auf den zweiten Blick lässt sich das Qualitätssystem unkompliziert erschließen. Werner Rüttgers erklärt die Namen, Kategorien und Zusammenhänge.

Österreich wird die „Alpenrepublik“ genannt. Für den Wein gilt das aber nur teilweise: Der höchste Weinberg des Landes liegt zwar auf fast 1.100 Metern in Tirol, die meisten der rund 45.000 Hektar Rebfläche verteilen sich aber rund um den Ostrand des Gebirgszuges in niedrigeren Höhen und unter kontinentalen, pannonischen bis hin zu mediterranen Klimaeinflüssen. Seit dem Ende der 1980er Jahre wurde Österreichs Weinwirtschaft modernisiert und nahm einen enormen qualitativen Aufschwung, der das Land auch international als Quelle von Spitzenweinen etablierte. Dazu gehörte der Start einer Vermarktung, die sich an der Herkunft der Weine orientiert.

Hierarchie von Regionen und Gebieten

Österreichs Wein-Geografie folgt zunächst der dreistufigen Einteilung in Weinregionen, generische Weinbaugebiete und spezifische Weinbaugebiete.

Weinbauregionen gibt es drei: Die Region Weinland umfasst die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien; die Region Steirerland entspricht dem Bundesland Steiermark; die Region Bergland erstreckt sich über alle anderen Bundesländer (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg).

In der weiteren Unterteilung setzen sich die Weinbauregionen Weinland und Steirerland aus sogenannten generischen Weinbaugebieten zusammen. Dabei handelt es sich geografisch um die Bundesländer, die in diesen Regionen liegen. Die generischen Weinbaugebiete gliedern sich weiter auf in kleinere Teilgebiete. Das sind die spezifischen Weinbaugebiete:

Bis auf die Thermenregion sind die spezifischen Weinbaugebiete zugleich die Gebiete, die den Status „Districtus Austriae Controllatus“ (DAC) tragen. Weine mit dieser geschützten Herkunftsbezeichnung sind Qualitätsweine, die in ihrem Charakter besonders gebietstypisch sind und spezielle Gütekriterien erfüllen müssen.

 

Vom Mostgewicht zum Herkunftsprinzip

 

Lange Zeit wurde die Weinqualität in Österreich vor allem durch das Mostgewicht bestimmt. Es ist ein Indiz für die physiologische Reife der Trauben und definiert als die Summe aller gelösten Stoffe im Traubenmost. Es wird in Österreich in Grad KMW (Klosterneuburger Mostwaage) angegeben. Der Grundsatz lautet: umso höher das Mostgewicht, desto höher die Weinqualität.

Nach dem Mostgewicht richten sich auch die Prädikatsstufen der österreichischen Weine: Spätlese, Auslese, Ausbruch, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Strohwein, Eiswein, In einigen Fällen kommt hier zusätzlich der Einfluss des Edelpilzes Botrytis cinerea zum Tragen; der Pilz macht die Beerenhaut porös, so dass das Wasser verdunstet und sich die Inhaltsstoffe (vor allem der Zucker) in den Trauben konzentrieren.

Im Jahr 2009 erklärte die EU-Weinmarktreform das Herkunftsprinzip zum maßgeblichen Qualitätssystem für die Weine der EU-Mitgliedsstaaten. Der Grundsatz dieses Prinzips lautet: je enger die Herkunft, desto höher die Weinqualität. Das bedeutet: Ein Wein ist umso besser, je kleiner die geografische Einheit ist, aus der seine Trauben kommen. Dabei gilt das Herkunftsland als größte und ein einzelner Weinberg (Lage, österr. Riede) als kleinste geografische Einheit.

 

DAC – Districtus Austriae Controllatus

Bereits Anfang der 2000er Jahre – fast eine Dekade, bevor das Herkunftsprinzip mit der EU-Weinmarktreform „amtlich“ wurde – führte Österreich mit dem DAC-System ein herkunftsbezogenes Qualitätsmodell ein, dem sich inzwischen fast alle spezifischen Weinbaugebiete angeschlossen haben.

Weine, die die Bezeichnung „Districtus Austriae Controllatus“ tragen wollen, müssen weinrechtlich Qualitätsweine sein und weitere, genau definierte qualitative Anforderungen erfüllen. So sind für die DAC-Weine jedes einzelnen Gebiets die Rebsorten vorgeschrieben, aus denen die Weine gekeltert sein dürfen. Weitere Vorgaben beziehen sich auf das Mostgewicht der Trauben, die Erntemenge, den Restzucker- und den Alkoholgehalt des Weins sowie kellertechnische Aspekte wie Pressverfahren, Ausbauart und Reifezeit im Keller. Unter Berücksichtigung all dieser Kriterien muss ein DAC-Wein herkunftstypisch für sein Gebiet sein.

Wie alle Qualitätsweine hat ein DAC-Wein, um die staatliche Prüfnummer zu erhalten, analytische und sensorische amtliche Prüfungen zu durchlaufen, bevor er vermarktet werden darf. Je nach Herkunftsgebiet werden die DAC-Weine zusätzlich in bestimmte Kategorien unterteilt: abhängig von der Reifedauer und vom Alkoholgehalt in Classic- und Reserve-Weine sowie abhängig von der Enge der Herkunft in Gebietsweine, Ortsweine und Riedenweine (Lagenweine).

Weine, die in einem spezifischen Weinbaugebiet (meist einem DAC-Gebiet) aus dort kultivierten Trauben erzeugt werden, aber nicht allen dort geltenden Vorschriften entsprechen, tragen die übergeordnete generische Gebietsbezeichnung - etwa Niederösterreich, Burgenland und, Steiermark. Erfüllt ein Wein auch deren Kriterien nicht vollständig, so trägt er die Bezeichnung „Wein aus Österreich“.

 

Der Weg zum DAC

 

2001 wurden in Österreich regionale Weinkomitees etabliert, die sich aus Verantwortlichen der Weinbranche des jeweiligen Gebiets zusammensetzen und deren Arbeit vom übergeordneten Nationalen Weinkomitee überwacht und koordiniert wird. Sie sollen regionaltypische Weinstile ausarbeiten und dabei helfen, ihr Gebiet und dessen Weine besser zu vermarkten. Dies war der Grundstein für das DAC-System.

2003 wurde als erste regionaltypische Herkunftsangabe die geschützte Bezeichnung „Weinviertel DAC“ eingeführt. 2006 folgten „Mittelburgenland DAC“ und „Traisental DAC“, 2007 „Kremstal DAC“ und 2009 „Kamptal DAC“. 2010 kamen „Leithaberg DAC“ und „Eisenberg DAC“ hinzu, 2012 „Neusiedlersee DAC“ und 2013 „Wiener Gemischter Satz DAC“.

2016 trat die Qualitätspyramide „Österreichischer Sekt g.U.“ mit den drei Stufen Klassik, Reserve und Große Reserve in Kraft; seit 2021 heißt diese Herkunftsbezeichnung „Sekt Austria“.

2018 erhöhten „Rosalia DAC“ sowie „Weststeiermark DAC“, „Südsteiermark DAC“ und „Vulkanland Steiermark DAC“ die Zahl der geschützten Herkunftsbezeichnungen für gebietstypische Weine in den zweistelligen Bereich, mit „Carnuntum DAC“ seit 2019, „Wachau DAC“ und „Ruster Ausbruch DAC“ seit 2020 sowie „Wagram DAC“ seit 2021 sind es aktuell 17 Regionen.

 

Auf einen Blick

Fotos: ÖWM / WSNA, ÖWM / Bernhard Schramm

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