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Weinberge mit geschützter Herkunftsbezeichnung in Europa dürfen zukünftig auch mit PIWI-Sorten bepflanzt werden. Diese gegen Pilzkrankheiten wie Echter und Falscher Mehltau widerstandsfähigen Rebsorten sind Neuzüchtungen. Für sie werden Reben aus den Arten Vitis vinifera mit aus Asien (Vitis amurensis) oder Amerika (Vitis rupestris) stammenden gekreuzt, um deren Resistenz-Eigenschaften zu erhalten. Bisher waren für Weine aus Appellationen mit geschützter Herkunftsbezeichnung - also auch Lagenweine - ausschließlich Vitis Vinifera-Reben zugelassen. Ziel ist es dabei, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Weinbau zu reduzieren.

(al / Quelle: Vitisphere; Foto: Creative Commons Thorbjoern Joerger)

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