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Es wird mal wieder abgemahnt – diesmal ist der Deutsche Konsumentenbund e.V. gemeint –, und es geht vorliegend um die Verwendung des Adjektivs „bekömmlich“ als Werbung für einen säurearmen Wein.

Der Deutsche Konsumentenbund beruft sich dabei auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 14. Februar 2013 (Az. 3 C 23.12): „Die Etikettierung und Bewerbung eines Weins als ‚bekömmlich’ in Verbindung mit dem Hinweis auf eine ‚sanfte Säure’ ist wegen Verstoßes gegen europäisches Recht unzulässig.“

Die Rechtsgrundlage

Online-Händler von Lebensmitteln können sich gegen Abmahnungen schützen, doch zunächst ein paar Worte zu den rechtlichen Hintergründen und Faktoren, die die Gerichte zur Grundlage ihrer Entscheidung machen.

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