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Immer mehr Konsumenten zeigen Interesse an Wein aus biologischen Trauben, immer mehr Produzenten lassen ihre Produktion biologisch zertifizieren. Biologischen Wein gab es bis heute im Sinne der EU Gesetzgebung allerdings nicht, lediglich Wein aus biologischen Trauben. Allerdings bestehen schon seit vielen Jahren private Richtlinien und Kontrollen für Biowein. Nun scheint die Politik diese Lücke schließen zu wollen: Die Europäische Union will die Bioweinerzeugung gesetzlich regeln. Was unter „Biowein“ zu verstehen ist und mit welchen Vorschriften sich Winzer wie Weinfreunde bald einmal auseinandersetzen müssen hat Markus Blaser in Erfahrung gebracht.

Eigentlichen „Biowein“ im Sinne der EU-Gesetzgebung gab es bis heute nicht. Zwar besitzen Spanien und die Schweiz nationale Bioweingesetzgebungen, aber das sind Ausnahmen. Auf der Ebene der Europäischen Union existieren heute nur Vorschriften über die biologische Traubenproduktion, nicht aber über die Verarbeitung derselben zu Wein. Korrekterweise darf man also eigentlich nur von „Wein aus biologischen Trauben“ sprechen und nicht von Biowein.
Allerdings haben in mehreren Ländern private Organisationen, welche die Biozertifizierung von Landwirtschaftsbetrieben vornehmen, eigene Standards auch für die Bioweinerzeugung entwickelt, die strenger sind als die generellen EU-Vorschriften zur Weinbereitung. Diese privaten Standards enthalten bereits gewisse Vorschriften über erlaubte/unerlaubte Zusatzstoffe, die Schwefelung und Anreicherung von Weinen und Mosten sowie zugelassene/verbotene Verarbeitungstechniken. Kein einziger Standard verfolgt dabei eine „Null-Input-Strategie“. Auch in der Bioweinerzeugung kommen also önologische Substanzen und moderne Technik zum Einsatz.

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