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Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen den von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegten Entwurf des überarbeiteten Weingesetzes verabschiedet. Es enthält die Regelungen zum Übergang der deutschen Klassifikation hin zum romanischen Bezeichnungsrecht mit Guts-. Orts- und Lagenweinen. Für die seit Jahren in der Branche umstrittenen Großlagen ist eine nun sechsjährige Übergangsfrist vorgesehen. Danach wird ab dem Jahrgang 2026, der 2027 in den Verkauf kommt, den Namen von Bereichen und Großlagen auf dem Etikett der Begriff „Region“ vorangestellt. Die Verwendung von Ortsnamen zusammen mit einer Großlage ist ab diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht mehr erlaubt. Bei der Angabe von Ortsnamen auf dem Etikett, also bei Orts- und Lagenweinen, muss der Wein zu 85 Prozent von dort stammen. Diese Regelung ist strenger als bislang definiert.

Sämtliche Details des Gesetzes werden derzeit von den Verantwortlichen in der neuen Version der Weinverordnung erarbeitet. Nach bisherigen Planungen sollen die neuen Regeln ab Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.

(uka / Foto: Deutsches Weininstitut)

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