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Die hessische Landesregierung will möglicherweise die Qualitätskategorien „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ rechtlich schützen lassen. Dies habe der Rheingauer Verbandspräsident Peter Seyffardt in seiner Jahrespressekonferenz angekündigt, berichtet die „Weinwirtschaft“. Ein entsprechender Antrag zur Aufnahme der Begriffe in der derzeit überarbeiteten Weinverordnung würde bereits von den Verantwortlichen diskutiert. Das „Große Gewächs“ nutzt der VDP zur Klassifikation seiner trockenen Spitzenweine mit Lagenangabe. Rechtlich geschützt ist aber nur die Wortmarke „VDP.GROSSES GEWÄCHS“.

Unter „Einhaltung strenger Kriterien“ sollen diese Begriffe nun – unabhängig von der VDP-Mitgliedschaft - den Verbrauchern eine Premiumqualität signalisieren. Die bundeseinheitlichen Begriffe könnten dann von jedem Erzeuger, egal ob VDP-Mitglied oder nicht, verwendet werden. Eine Stellungnahme dazu hat der VDP noch nicht veröffentlicht.

(uka / Foto: Wikipedia)

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