Österreichischer Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) heißt ab sofort „Sekt Austria“. Qualitätsschaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung („Sekt g.U.“) darf seit 26.1. 2022 ausschließlich mit den Begriffen „Sekt Austria“, „Sekt Austria Reserve“ oder „Sekt Austria Große Reserve“ verkauft werden. Alle Sekte der drei Klassifikationen müssen eine Qualitätsprüfung beim Bundesamt für Weinbau absolvieren, die sie zum Führen der rot-weiß-roten Banderole auf dem Kopf der Sektflasche berechtigt. Damit sollen Qualität und Herkunft hervorgehoben werden.
Für alle drei Kategorien gilt, dass die Trauben aus einem einzigen Bundesland stammen und deren Herkunft als geschützte Ursprungsbezeichnung verpflichtend angegeben werden muss. Sekt Austria Reserve und Sekt Austria Große Reserve dürfen zudem eine Großlage, Gemeinde oder Riede sowie die Bezeichnung „Handlese“ anführen und müssen nach der traditionellen Flaschengär-Methode hergestellt werden. Restbestände mit den alten Bezeichnungen dürfen in einer Übergangsphase noch vermarktet werden.
(al / Quelle: Der Winzer; Foto: Christine Miess)