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Der Weinexport nach Großbritannien Weinhandel funktioniert noch bis zum Jahresende mit erleichterten Regelungen. Die mit dem "Einfuhrbegleitdokument V I 1" definierte Warendeklaration soll erst ab dem 31. Dezember 2021 notwendig werden, berichtet das britische Weinbusiness-Magazin Harpers. Zunächt sei geplant gewesen, die Angaben bereits ab dem 1. Juli 2021 für den Weinimport verbindlich zu machen. Sie dienen der detaillierten Warendeklaration und erfordern hohen bürokratischen Aufwand. Damit werden etwa Analysen von Laboren verbindlich, die in Großbritannien zertifiziert sein müssen.

Auslöser für den Aufschub sei das Engagement von Händlern und der Handelsvereinigung „Wine and Spirits Trade Association“ (WSTA) gewesen. Neben einem scharf formulierten Brief an eine Abgeordnete hätten zwei Importeure in einer BBC-Sendung auf die geschäftsbedrohenden Probleme hingewiesen. Ob es nach dem 31.12.2021 eine Erleichterung der aufwendigen Regeln geben wird, ist weiter offen.

(uka)

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