Die seit 2009 gültige EU-Weinmarktordnung hat unter anderem das Weinbezeichnungsrecht in den Mitgliedsstaaten geändert. Frankreich nutzt seit jeher das romanische Weinbezeichnungssystem, das dem Herkunftsprinzip folgt. Dieses Prinzip besagt, dass die Qualität eines Weins umso höher ist, je enger sich seine geografische Herkunft – nach bestimmten Kriterien – eingrenzen lässt. Da das Herkunftsprinzip auch ein zentrales Fundament der Weinmarktreform ist, sind die Änderungen im französischen Weinbezeichnungsrecht aus Verbrauchersicht auf den ersten Blick überschaubar.
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Rotweintrauben (Foto: FranceAgriMer) |