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Ab 29.06.2025 sind deutsche Weinhändler und Weingüter mit Onlineshops verpflichtet, ihre Waren und Dienstleistungen „barrierefrei“ anzubieten. Unsere Rechtsexpertin Nadine Liesching klärt auf, wen es betrifft und was zu tun ist.

Wer online mit Wein handelt, wird ab 29.06.2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet. Das ab diesem Zeitpunkt gültige Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) will den Zugang zu digital angebotenen Waren und Dienstleistungen für Menschen verbessern, die das Internet auf andere Weise als üblich nutzen. Zu ihnen gehören Menschen mit Sehbehinderungen oder Gehörlosigkeit, motorischen oder körperlichen Einschränkungen, Legasthenie sowie Ältere ohne Online-Erfahrung.

Nach der Definition des BFSG ist ein Online-Angebot barrierefrei, wenn es für Menschen mit Behinderungen “in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist”.

Welche Shops sind betroffen?

Die Betreiber kleinerer Weinhandlungen können aufatmen: Für sie gelten die neuen Regeln nicht. Denn betroffen sind nur Weinhändler und Weingüter mit Onlineshops, deren Angebote sich an private Kunden richten, mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigen und damit einen Umsatz von mehr als zwei Millionen Euro pro Jahr erzielen. Nach den neuen gesetzlichen Regeln müssen sie ihre Webshops einschließlich Apps so gestalten, dass sie von allen Verbrauchern leicht navigiert sowie verstanden werden können – und damit gleichberechtigt zugänglich sind.

Von den Verpflichtungen nicht betroffen sind:

  • Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielen
  • Onlineshops mit Waren und Dienstleistungen, die ausschließlich B2B angeboten werden
  • Websites ohne Bestellfunktion
  • E-Mail-Newsletter und sonstige E-Mail-Marketing-Kommunikation

Von den Anforderungen ausgeschlossen sind auch Website-Inhalte von externen Partnern und Inhalte-Lieferanten, die vom Shop-Inhaber nicht produziert oder beauftragt sowie nicht von ihm kontrolliert werden.

Zudem können sich Webshop-Betreiber von der Pflicht zur Barrierefreiheit befreien lassen, wenn die Einrichtung für sie eine „übermäßige organisatorische oder finanzielle Belastung“ bedeuten würde. Dies muss aber bei der zuständigen Behörde beantragt, begründet und für fünf Jahre umfassend dokumentiert werden.

Worauf es jetzt für Shop-Betreiber ankommt

Die detaillierten Anforderungen zur Gestaltung des Shops sind in der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV) beschrieben und geregelt.

Darin heißt es: Online-Shops müssen auf angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein sowie im Navigations- und Bestellprozess fehler- und absturzfrei funktionieren.

So muss der Onlineshop klar strukturiert sein und eine einfache, verständliche Navigation bieten. Bilder und Grafiken sollten mit beschreibenden Texten versehen werden, wie beispielsweise „Zwei Rotweinflaschen aus unserem Sortiment, hier geht’s zu den Rotweinen“. Screenreader können diese Beschreibung des Bildes für Sehbehinderte vorlesen. Sind Videos integriert, sollten sie mit Untertiteln versehen werden. Die Texte im Shop müssen in ausreichendem Kontrast zum Hintergrund stehen und die Schriften vergrößert darstellbar sein. Formulare benötigen eine klare Struktur sowie verständliche Beschreibungen. Weiter sind Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Zahlungsfunktionen gut wahrnehmbar, einfach bedienbar, verständlich und absturzsicher zu gestalten.

Neue Informationspflichten

Neu ist auch eine Informationspflicht: Shop-Anbieter müssen Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit der angebotenen Dienstleistungen ebenso barrierefrei bereitstellen und dafür sorgen, dass diese Informationen für Verbraucher vor allem leicht auffindbar, in einer Schriftart mit angemessener Größe, verständlich und über mehr als einen sensorischen Kanal zugänglich sind. Das bedeutet: Der Text muss sich auch vorlesen lassen können. Bei Texten, die als Teile von Bildern und Grafiken aufbereitet worden sind, ist das nicht möglich.

Die Informationen darüber müssen in den AGB oder direkt auf der Website auf einer separaten, gut auffindbaren Seite leicht verständlich zur Verfügung gestellt werden. Dort muss der Betreiber in einfacher Sprache darüber aufklären, wie das Shop-Angebot funktioniert und auf welche Weise es die Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllt.

Hilfen zur digitalen Überprüfung und Leitfäden für Shops

Es gibt verschiedene Webtools, die Online-Shop-Betreibern helfen, die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit zu überprüfen. Dazu gehören etwa das englischsprachige WAVE (Web Accessibility Evaluation Tools) der Universität Utah oder Lighthouse von Google, das Webshops auf Probleme zur Barrierefreiheit analysiert und Hinweise auf potenzielle Mängel gibt.

Zudem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Hilfestellung für Unternehmen eigene Leitlinien zur Umsetzung des BFSG verfasst.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet zudem FAQs und ein Erklärvideo sowie Online-Webinare und Praxishilfen wie technische Standards und Links.

Auf die Anbieter von Online-Shops warten damit viele Verpflichtungen und technische Vorgaben für ihre digitalen Angebote, um die (bessere) Zugänglichkeit und eine barrierefreie Nutzung möglich zu machen.

Dabei gilt es, rechtzeitig und umsichtig zu handeln. Denn Händler, deren Online-Shops nicht barrierefrei gestaltet sind oder die Informationspflichten nicht angemessen erfüllen, müssen mit teuren Abmahnungen oder auch Bußgeldern rechnen.

Dennoch ist die digitale Barrierefreiheit für sämtliche Verbraucher im Alltag nützlich und hilfreich. Winzer und Weinhändler profitieren zudem von mehr Kundenzufriedenheit und -bindung, von Neukundengewinnung sowie technischen Vorteilen – etwa im SEO-Ranking.

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Rechtsanwältin Nadine Liesching von der Kanzlei HWLP in München ist Spezialistin für Rechtsfragen in der Weinbranche.
Rechtsanwältin Nadine Liesching von der Kanzlei HWLP in München ist Spezialistin für Rechtsfragen in der Weinbranche.

Rechtsberatung zu den neuen Regeln zur Barrierefreiheit

Rechtsanwältin Nadine Liesching kontaktieren

Schildern Sie kurz, für welchen Onlineshop Sie Beratung benötigen. Rechtsanwältin Nadine Liesching wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

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